FFP2-MASKEN BEI DER GEMÜSEABHOLUNG
Ab Montag, 18. Januar, gilt in ganz Bayern eine FFP2-Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt beim Einkaufen (in Geschäften, in Eingangsbereichen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen), auf Wochenmärkten und somit auch bei der Abholung der Solawi-Ernteeinheiten.
Nachlesen könnt Ihr das unter:
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/vor-infektionen-schuetzen#c1067881
Die Depotdienste dürfen auf das Tragen von FFP2-Masken während der Verteilung verzichten.
Veröffentlicht am 20. Januar 2021.