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FFP2-MASKEN BEI DER GEMÜSEABHOLUNG

Ab Montag, 18. Januar, gilt in ganz Bayern eine FFP2-Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt beim Einkaufen (in Geschäften, in Eingangsbereichen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen), auf Wochenmärkten und somit auch bei der Abholung der Solawi-Ernteeinheiten.

Nachlesen könnt Ihr das unter:

https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/vor-infektionen-schuetzen#c1067881

Die Depotdienste dürfen auf das Tragen von FFP2-Masken während der Verteilung verzichten.

Veröffentlicht am 20. Januar 2021.